Bundesimmissionsschutzgesetz

Zuletzt aktualisiert am 27.01.2021.

Dieses Gesetz dient zum Schutz von Mensch und Natur vor Umwelteinflüssen, die durch Verschmutzungen der Luft (Abgase, Staub), Geräusche und Erschütterungen schädlich sind. Relevant für die Textilindustrie ist die 4. Verordnung des BImSchG. Die Überwachung hierzu übernehmen die zuständigen Landesbehörden.

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