TKG

Zuletzt aktualisiert am 28.01.2021.

Durch das Textilkennzeichnungsgesetz (TKG) sind Handelsunternehmen und Hersteller dazu verpflichtet nur Textilien mit einer korrekten Rohstoffangabe zu verkaufen. Produkte, die mindestens 80% aus textilen Rohstoffen bestehen, müssen gekennzeichnet werden. 

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